Miriam ten Busch
Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63)
Grundsteuerreform
Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Finanzverwaltung des Landes NRW.
Auskünfte über die dazu erforderlichen Daten kann der Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz nicht erteilen.
Für Feststellung des Baujahres und der Wohnfläche können aus der Gebäudeakten gebührenpflichtig Unterlagen wie die Baugenehmehmigung, Fertigstellungsmitteilung oder Wohnflächenberechnung angefordert werden.
Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise.
Hier finden Sie Ihre Ansprechperson im Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz für einfache Genehmigungsverfahren.
Dienstgebäude:
Rathaus Rheydt
Eingang G, 3. Etage
Markt 9
41236 Mönchengladbach
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Zugang barrierefrei