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Öffentliche Spielplätze

In Mönchengladbach gibt es 185 öffentliche Kinderspielplätze auf einer Fläche von 320.428 Quadratmetern. Hinzu kommen noch 17 freistehende Bolzplätze, 7 Skateanlagen, 3 Parkouranlagen, 2 Calisthenics-Anlagen und 1 Omnistadion (Stand 30.06.2023).

Die Spielplätze der Stadt werden laufend geprüft, repariert, unterhalten, umgebaut und saniert. Da kann es mal vorkommen, dass Geräte vorübergehend für eine Reparatur abgebaut werden, Sandflächen erweitert oder verkleinert werden oder Geräte getauscht werden.

mags und Jugendamt sind bemüht, die Maßnahmen zügig umzusetzen. Wenn das mal nicht klappt, dann gibt es Ansprechpartner bei und  mags und Jugendamt, die genauer Auskunft geben können. 

Hier findet Ihr öffentliche Kinderspielplätze in Eurer Umgebung.


Allgemeine Informationen

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

- betreibt die öffentlichen Spielplätze

- plant die Neuerrichtung und Umgestaltung von Spielplätzen

- stellt sicher, dass die Spielplätze ausreichend ausgestattet, sauber und für Kinder und Eltern gefahrlos zu nutzen sind

- tritt als Pächter von Spielflächen auf

- ist Ansprechpartner für Nachbarn bei Grundstücksangelegenheiten 

- arbeitet mit dem kommunalen Ordnungsdienst (KOS) oder der Polizei zusammen 

- genehmigt Veranstaltungen auf Spielplätzen 

Dazu findet eine enge Zusammenarbeit mit der Mönchengladbacher Abfall-, Grün und Straßenbetriebe AöR, kurz mags, statt.

MIT SICHERHEIT

Die mags kümmert sich um die Sicherheit der Spielgeräte, um Reparaturen, Reinigung, um die Gartenarbeiten, etc. - also um die Verkehrssicherheit und die laufende Unterhaltung.

 

ALLES NEU

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ist der Betreiber der öffentlichen Spielplätze. Er entscheidet insbesondere, wenn es um Neuanschaffungen von Spielgeräten geht, also welche Geräte für welchen Spielplatz angeschafft werden.

 

UND SONST

Weitere Sportstätten und Freizeitanlagen, von denen einige öffentlich zugänglich sind, betreibt der Fachbereich Schule und Sport.

AUFTRAGEBER

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie entscheidet - meist auf der Grundlage politischer Entscheidungen - welcher Spielplatz aufzuwerten ist. 

Er wählt den Platz aus, wägt ab, für welche Zielgruppe der Platz geeignet sein soll und verwaltet die zur Verfügnung stehenden Finanzmittel.

Wenn es sich um Neubauten oder umfangreiche Umbauten handelt, trägt er Sorge, dass die (künftigen) Nutzer des Spielplatzes mitentscheiden können. Mehr dazu unter der Rubrik „Kinderbeteiligung bei der Spielplatzplanung“.

 

MACHERIN

Für Planung und Bau städtischer Kinderspielplätze ist die mags zuständig.

Die Ingenieure in der Planungsabteilung der mags entwerfen im Auftrag des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie die Pläne selbst oder beauftragen Garten- und Landschaftsarchitekten.

Den Bau und die Herstellung übernimmt der Betriebshof der mags oder die beauftragten Garten- und Landschaftsarchitekten

Bevor jedoch die ersten Skizzen zur Um- oder Neugestaltung angefertigt werden, müssen die Grundlagen ermittelt werden.

Bei der Ermittlung der Grundlagen für einen Spielplatzneubau oder -renovierung ist viel Arbeit vor Ort zu leisten: Dazu gehört die Vermessung des Geländes, die Kartierung des aktuellen Zustands, eventuell Bodenproben bei Altlastenverdacht.

 

Damit nicht willkürlich Spielplätze im Stadtgebiet geplant oder auch abgebaut werden, gibt es die Spielplatzentwicklungsplanung. Hier werden regelmäßig die Bevölkerungs- und Wohnstrukturen, die Entwicklung in Sozialräumen und die Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und Familien erfasst und Ziele und Strategien für die Spielplatzlandschaft in Mönchengladbach erarbeitet.

Der Spielplatzentwicklungsplan wird mit den politischen Gremien abgestimmt und vom Jugendhilfeausschuss oder gar Rat beschlossen.

Hier geht‘s zum aktuellen Spielplatzentwicklungsplan.

Die Stadtplanung kümmert sich darum, dass die Menschen in Mönchengladbach auch in Zukunft gut und sicher leben, dass genug Wohnraum vorhanden ist und dafür alle möglichen Bedürfnisse berücksichtigt werden; von der Kanalisation über die Straßen bis zum Handel. Und auch, dass ausreichend Kindergartenplätze, Schulen und Spielplätze für die Bürger vorhanden sind. 

Damit in Mönchengladbach genug Spielflächen für junge Menschen vorhanden, diese Flächen auch gut zu erreichen und wenn möglich auch gut ausgestattet sind, ist der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie an der Stadtplanung beteiligt.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie 

- weist bei der Planung neuer Wohngebiete die Stadtplanerinnen und Stadtplaner darauf hin, ob ein neuer      Spielplatz gebaut werden muss oder ob in der Nähe genug Spielplätze vorhanden sind.

- regt an, dass ein neuer Spielplatz errichtet werden soll, wenn in einem Ortsteil sehr viele Kinder leben und    dort zu wenig Spielplätze sind. 

- begründet Anträge zur Städtebauförderung, wenn es um Spielplätze geht.

- berät die Verwaltung und Bürger, wie auch ohne Spielplätze mit Geräten die Umgebung kinderfreundlich      gestaltet werden kann.

- wertet Einwohnerdaten aus, untersucht Wohnumfelder, verwaltet die Flächen, erstellt Beratungsvorlagen      und informiert die politischen Gremien. 

 

KAPUTT

Hinweise zu Beschädigungen, Vandalismus oder starken Verschmutzungen nimmt der Betriebshof der mags unter 02161/13711 oder das Servictelefon unter 02161/491010 entgegen.

 

MAL WAS ANDERES

Wenn es

- um Anregungen geht, wo neue Geräte aufgestellt werden sollten,

- um Erläuterungen zum aktuellen Spielplatzentwicklungsplan geht,

- um Hinweise zu Fremdnutzungen von Plätzen geht

dann ist der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der richtige Ansprechpartner:

Per Telefon 02161/25-3412 oder Mail oder Brief an

Stadt Mönchengladbach

51.24 Spielplätze

41050 Mönchengladbach

 

DOs und DONTs AUF SPIELPLÄTZEN

Übrigens, was auf Spielplätzen erlaubt und was verboten ist, findet man in der Straßen- und Anlagenverordnung der Stadt Mönchengladbach 

Damit der Kinderspielplatz auch tatsächlich genutzt und angenommen wird, ist natürlich die Sichtweise der Nutzer*innen wichtig. Daher werden bei größeren Vorhaben immer die Kinder aus der Nachbarschaft oder auch darüber hinaus einbezogen. Die Kinder und Anrainer werden z.B. durch Aushänge oder Pressemitteilungen auf eine Kinderbefragung oder eine Zukunftswerkstatt aufmerksam gemacht. Es gibt auch immer wieder engagierte Schulkassen, die z.B. in Projektarbeiten Ideen sammeln und Modelle von Spielplätzen entwickeln.

Diese Beteiligungsprojekte werden in der Regel vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in die Wege geleitet. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsprojekte werden dann von den Planern aufgenommen und fließen in die Bauausfertigung ein.

Wenn durch Städtebauförderung oder durch andere „Fördergeber“ öffentliche Spielplätze errichtet werden, wird der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie einbezogen, berät oder gibt Tipps.

Private Spielplätze sind all die Spielplätze, die sich im Eigentum von Privatpersonen, Eigentümern, Wohnungsbaugesellschaften o.a. befinden.

Für die Gestaltung und Unterhaltung sind diejenigen verantwortlich, die auf deren Eigentum sich der Spielplatz oder die Geräte befinden. 

Dem Eigentümer obliegt die Haftung, die Verkehrssicherung,  aber auch die Entscheidung, wer Zugang zu dem Grundstück hat. 

Grundsätzlich kann der Eigentümer den Spielplatz nach eigenem Gutdünken ausstatten.  Die DIN-Vorgaben und die Anforderung an  öffentliche Spielplätze gelten hier nicht. 

 

Aber: Wenn  ein  Gebäude errichet wird, so ist dabei nicht nur auf die Statik und Sicherheit des Gebäudes, sondern auch auf die Bedürfnisse der künftigen Bewohner einzugehen. 

Hier macht das Baugesetz klare Vorgaben , über die die Bauordnungsverwaltung zu wachen hat. Die Vorgaben sind  u.a. in Satzungen zusammengefasst und hier gibt es auch eine Satzung über Kinderspielplätze auf Baugrundstücken 

Wichtig: Es gilt immer die jeweilige Satzung, die zum Zeitpunkt der Herstellung des Gebäudes gültig ist bzw. war.

Darin werden Angaben zur Größe, Auswahl und Lage gemacht.  

Ansprechpartner/innen

Nicole Hoffmann 
Fachberatung Spielplätze 
Tel.: (0 21 61) 25 - 3412
Fax: (0 21 61) 25 - 3419
Verwaltungsgebäude Oberstadt
Zimmer 531

Sprechzeiten:

Nach Vereinbarung
 

Teamleitung

Christian Schirmer
Bezirksjugendpfleger / Spielplätze, Jugendschutz, Jugendpartizipation und verbandl. Jugendarbeit
Tel.: (0 21 61) 25 - 3372
Fax: (0 21 61) 25 - 3419
Verwaltungsgebäude Oberstadt
Zimmer 531 a 

Sprechzeiten:

Nach Vereinbarung

Adresse

Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2 
41061 Mönchengladbach

Fax: (02161) 25 - 3419

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie